Rechtsfähige staatliche
Institution Deutsches Reich
Alle Deutschen*, Männer und
Frauen, werden hiermit
aufgefordert, sich auf ihre
verfassungsmäßigen Pflichten
nach Artikel 133 und 132 der
Deutschen Verfassung vom
11.08.1919 zu besinnen und
danach zu handeln.
In Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen
Pflichten hat sich das Deutsche Volk durch die
Gründung der Gesamtgebietskörperschaft den Weg
frei gemacht, seine volle, unbeeinflusste Souveränität
und durch Wiederaufrichtung seiner staatlichen
Institutionen, die volle Handlungsfähigkeit seines
Staates Deutsches Reich wieder herzustellen.
Aufruf zur Registrierung
Rechtsgrundlage:
Verfassung des Deutschen Reichs
Art. 137 Abs.7 weiteres siehe hier
GG 140
Öffentliche
Bekanntmachung
Mit dem heutigen Tage, den 17.07.2021, wird
bekanntgegeben, daß die Gesamtgebietskörperschaft
die Hoheitsrechte auf und an sich genommen hat und
diese ab sofort in obigem Sinne im Namen des
Deutschen Volkes und des Staates Deutsches Reich
ausgeübt werden.
Zur raschen Information
Artikel 146 GG völkerrechtswidrig,
wir haben eine Verfassung