Rechtsfähige staatliche Institution Deutsches Reich
Gesamtgebietskörperschaft des öffentlichen Rechts „Deutsche Identität“
Rechtsgrundlage: Verfassung des Deutschen Reichs Art. 137 Abs.7 weiteres siehe hier
Laden Sie die PDF-Dokumente hoch und Drucken Sie sich die Registrierungsbögen aus, in dem sie die Vor- und Rückseite eines Papierblattes mit den Seiten 1 und 2 bedrucken. Sie erreichen dies, wenn sie die Datei öffnen und im Druckdialog einen Haken bei „aktuelle Seite“ setzen oder die an entsprechender Stelle die zu druckende Seitennummer angeben. Nachdem Sie die Seite ausgedruckt haben, entnehmen Sie das Blatt aus ihrem Drucker und legen es mit der bedruckten Seite nach unten in den Papierschacht. Dann verfahren Sie wie oben und geben Seite 2 ein oder markieren wieder aktuelle Seite. Bei den meisten Druckern sollte dies so funktionieren, falls nicht, müssen Sie etwas experimentieren. Verfahren Sie ebenso mit der Zweitausfertigung. Blatt 3 der Registrierung drucken Sie einfach doppelt aus. Blatt 3 muß unbedingt beigefügt sein, markieren Sie dies auch auf Seite 1 unten. Füllen sie die 4 Formulare mit gut leserlicher Schrift aus und senden Sie diese unter beifügen eines Fotos an Gesamtgebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ℅ Dr. Matuschin Reinsburgstr. 88 70178 Stuttgart Adressenänderung wird bekannt gegeben, sobald geeignete Büroräume angemietet werden können. Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Sie erhalten darüber einen Beleg. Lesen Sie auch die Wirkung und Folgen der Registrierung!
Anleitung zur Registrierung
Registrierung
Jede/r Deutsche Volksangehörige hat sich registrieren zu lassen. Das betrifft auch die Deutschen, die in der BRDdvD-Verwaltung tätig sind oder bei den BRD-Ordnungskräften, als Polizei bezeichnet, oder in der Bundeswehr Dienst tun. Für die beiden letzteren gilt dies für alle Dienstränge, sofern diese sich unter Berufung auf Artikels 45 der HLKO von ihrer Verpflichtung gegenüber der Besatzer- verwaltung entbinden, im Verwaltungsbereich zunächst nur für die nicht verbeamteten Mitarbeiter.