Rechtsfähige staatliche
Institution Deutsches Reich
Rechtsgrundlage:
Verfassung des Deutschen Reichs
Art. 137 Abs.7 weiteres siehe hier
Laden Sie die PDF-Dokumente hoch und Drucken Sie sich die Registrierungsbögen aus, in
dem sie die Vor- und Rückseite eines Papierblattes mit den Seiten 1 und 2 bedrucken.
Sie erreichen dies, wenn sie die Datei öffnen und im Druckdialog einen Haken bei „aktuelle
Seite“ setzen oder die an entsprechender Stelle die zu druckende Seitennummer angeben.
Nachdem Sie die Seite ausgedruckt haben, entnehmen Sie das Blatt aus ihrem Drucker und
legen es mit der bedruckten Seite nach unten in den Papierschacht. Dann verfahren Sie wie
oben und geben Seite 2 ein oder markieren wieder aktuelle Seite.
Bei den meisten Druckern sollte dies so funktionieren, falls nicht, müssen Sie etwas
experimentieren.
Verfahren Sie ebenso mit der Zweitausfertigung. Blatt 3 der Registrierung drucken Sie
einfach doppelt aus. Blatt 3 muß unbedingt beigefügt sein, markieren Sie dies auch auf Seite
1 unten.
Füllen sie die 4 Formulare mit gut leserlicher Schrift aus und senden Sie diese unter
beifügen eines Fotos an
Gesamtgebietskörperschaft
des öffentlichen Rechts
℅ Dr. Matuschin
Reinsburgstr. 88
70178 Stuttgart
Adressenänderung wird bekannt gegeben, sobald geeignete Büroräume angemietet werden
können.
Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Sie erhalten darüber einen Beleg.
Lesen Sie auch die Wirkung und Folgen der Registrierung!
Anleitung zur Registrierung
Registrierung
Jede/r Deutsche Volksangehörige hat sich registrieren zu lassen.
Das betrifft auch die Deutschen, die in der BRDdvD-Verwaltung tätig
sind oder bei den BRD-Ordnungskräften, als Polizei bezeichnet,
oder in der Bundeswehr Dienst tun. Für die beiden letzteren gilt dies
für alle Dienstränge, sofern diese sich unter Berufung auf Artikels 45
der HLKO von ihrer Verpflichtung gegenüber der Besatzer-
verwaltung entbinden, im Verwaltungsbereich zunächst nur für die
nicht verbeamteten Mitarbeiter.