Rechtsgrundlage:
Verfassung des Deutschen Reichs
Art. 137 Abs.7 weiteres siehe hier
Hoheitsrechte
Vom 11.Mai bis 20. Juni und 13. Juli bis 5. August 1959 fand in Genf die
Außenministerkonferenz der Vier Mächte statt, an der für die USA Christian A.
Herter, für die Sowjetunion Andrei A. Gromyko, für Großbritannien Selwyn Lloyd
und für Frankreich Maurice Couve de Murville teilnahmen.
Die beiden Besatzerverwaltungen durften als Beobachter für die BRD Heinrich von
Brentano, Wilhelm Grewe, Georg Ferdinand Duckwitz und für die DDR Lothar Bolz
dorthin entsenden.
Die Konferenz wurde ergebnislos vertagt. Siehe hierzu: Was Sie wissen sollten!
Die wesentlichste, völkerrechtlich zutreffendste Beschreibung der
Verhandlungssituation kam vom Außenminister der USA Christian. A. Herter.
Nachzulesen hier auf Seite 135.
Seit dem 17. Juli 2021 in der Hand der
Gesamtgebietskörperschaft
Rechtsfähige staatliche
Institution Deutsches Reich